Pocket Rocket

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pocket Rocket GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sofern ein Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

4. Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten von nicht angebotenen / beauftragten Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung der Auftragsleistungen hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Auftragsleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen bis zu 15 % des Auftragswertes z.B. wegen unvorhersehbarer Aufwendungen-, Bezugs- und Dienstleistungskosten etc., die nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4a. Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeiten / Dienstleistungen

Wochentagsvon 19:00 bis 22:00 Uhr25%
Wochentagsvon 22:00 bis 07:00 Uhr50%
Samstagsvon 22:00 bis 07:00 Uhr50%
Sonn- und Feiertagsvon 07:00 bis 19:00 Uhr100%
Nachtarbeiten an Wochenenden und Feiertagen150%

Bereitschaft je Stunde, zzgl. Zuschlägen und erbrachten Leistungen: 99€ zzgl. MwSt.

Es gilt für die Nachtzeiten § 2 Abs. 3 ArbZG.

5. Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Liefer-Umsetzungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines verfehlten Projekt- oder Auftragsziels in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schulserverzug geraten und/oder nicht fristgerecht eine erforderliche Zuarbeit geleistet hat.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns die Eigentumsrechte an der Dienstleistung (Vertragsleistung) / Software, Urheberrechten ff. bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Dienst- und oder Softwareleistungen zurückzufordern und oder einzustellen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Sofern die Auftragsleistung z.B. proprietären Softwareleistungen mit anderen, uns nicht gehörenden Systemen / Softwarekomponenten verarbeitet / integriert / eingesetzt wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Software / des Produktes im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Dienstleistung / Software zu den anderen einsetzten Komponenten zur Zeit der Nutzung / des Einsatzes. Dasselbe gilt für den Fall der „Vermischung“. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunden uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Abnahme der von uns gelieferten Dienstleistung bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Dienstleistung, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege- und Arbeitskosten, sind ausgeschlossen.

Für Softwarelösungen / Betriebssysteme u.a. auch speziell für mobile Endgeräte, die älter als vier Jahre bei Auftragserteilung und/oder Abnahme durch den Kunden sind, bieten wir generell keinen technischen Support an. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden können im Einzelfall von dieser Reglung abweichen.

9. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CI SG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Es gilt ferner § 306 Abs. 1 BGB analog. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs und / oder unseres Vertrages nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der entsprechende Inhalt / die entsprechende Bestimmung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gültigkeit der anderen vertraglichen Regelungen bleibt davon unberührt und weiterhin gültig.

Pocket Rocket GmbH, Stand: 23.09.2022
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